Winfried Mack MdL

Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden

Es kann losgehen. Die Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden.
Einfach und schnell online in 2 Schritten:

1. Antragsformular online herunterladen:
https://assets.baden-wuerttemberg.de/…/200325_Antrag_Sofort…

2. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Upload einreichen auf der zentralen Seite der IHKs und Handwerkskammern: www.soforthilfe-bzw.de

Fertig!

Ihr Antrag wird dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Der Zuschuss wird von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Zuschussempfängers angewiesen.