„Herzhaft anpacken!“
Folgerungen aus den Beschlüssen der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 24.9.15
- Konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten. Diese beziehen sich auf nicht anerkannte Asylbewerber genauso wie auf diejenigen Bürgerkriegsflüchtlinge, die wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen, nachdem sich der Schutzzweck erledigt hat. Mit der ersten Reisemöglichkeit endet der Anspruch aus dem AsylbewerberleistungsG.
- Der bisher mit dem Taschengeld abgedeckte Bedarf muss in Erstaufnahmeeinrichtungen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen in Form von Sachleistungen erbracht werden.
- Keine Gesundheitskarte einführen! Der Impfschutz muss verbessert werden.
- Das Beschäftigungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern muss strikt kontrolliert werden.
- Schleuserkriminalität wird härter bestraft. Diese muss konsequent verfolgt werden.
- Asylbewerber dürfen frühestens nach förmlicher Asylantragstellung auf die Kommunen verteilt werden, niemals vor abgeschlossener amtsärztlicher Untersuchung.
- Wir brauchen mehr LEA`s, auch an den Standorten der Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen und Freiburg, die sich auf bestimmte Herkunftsbereiche spezialisieren und – wie ehemals die Bezirksstellen für Asyl – voll ausgestattet sind.
- Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte müssen schnell aufgestockt werden. Da der Bund für abgelehnte Asylbewerber nur für einen Monat Kosten erstattet, ergibt sich ein Anreiz für die Länder, schlagkräftigere Ausländerbehörden einzurichten.
- Bürokratien und kostentreibende Hemmnisse (Plausibilitätsprüfung, Dachbegrünung etc.) im Wohnungsbau müssen beseitigt werden
- Die Ehrenamtlichen müssen intensiv unterstützt werden. Auch die hauptberuflich in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätigen müssen belohnt werden.