Wenn die Kommunen im März und April 2020 aufgrund der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten, unterstützt das Land die Städte und Gemeinden. Das hat das Land Baden-Württemberg zugesagt. Für die Kindertagespflege werden vor Ort tragfähige Übergangslösungen gefunden. Auch die Kita-Beiträge bei freien Trägern sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden. „Mit dieser Lösung wollen wir die Familien im Land in schwieriger Zeit entlasten“, sagte Landtagsabgeordneter Winfried Mack. Er verwies darauf, dass der Landtag hierfür bereits vor einiger Zeit die Weichen gestellt habe.
Pixabay Alleine für die Kinderbetreuung erwarten die Kommunen bei einem Monat Schließzeit einen Einnahmeverlust in der Höhe eines mittleren, zweistelligen Millionenbetrags. Ausbleibende Gebühren an den Volkshochschulen und für die Schülerbeförderung werden vom Land mit einem Zuschuss ebenfalls teilweise ausgeglichen, so Winfried Mack. Ebenso sind Zuschüsse an die Kommunen für weitere öffentliche Einrichtungen wie Musikschulen oder für soziale Dienste – etwa im Rahmen der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe – vorgesehen. Zuschüsse an das Kommunaltheater Aalen werden aufrechterhalten.
Das Land zahlt den Kommunen im Land über die Stadt- und Landkreise für den Monat April eine Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro aus. Land und Kommunen vereinbarten, dass die genaue Abrechnung und weitere Gespräche über die Auswirkungen folgen sollen.