Winfried Mack MdL

Start der Wirtschaftshilfen des Landes

Winfried Mack: „Liquiditätshilfen mit Tilgungszuschuss können ab dem 1. Dezember beantragt werden.“

Die Herausforderungen sind für die Wirtschaft derzeit enorm: Preissteigerungen, Lieferprobleme, Fachkräftemangel. „Unsere Unternehmen, unser Mittelstand und unser Handwerk brauchen daher gezielte Unterstützung“, erklärt der Landtagsabgeordnete Winfried Mack.

Winfried Mack und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut im Austausch mit Unternehmern zu den WirtschaftshilfenWinfried Mack und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut im Austausch mit Unternehmern zu den Wirtschaftshilfen

Als wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat er sich von Beginn an für die Wirtschaftshilfen stark gemacht und diese mitgestaltet. „Unser Instrumentenkasten als Brücke ist gut: kurzfristige Härtefallhilfen in Form von Liquiditätshilfen mit Tilgungszuschuss und eine Krisenberatung“, so Mack, der betont, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer von Beginn an in die Planungen einbezogen wurden. „Uns war der enge Austausch sehr wichtig, damit wir schnell die Hilfen zur Verfügung stellen, die jetzt gebraucht werden, bis die Bundesprogramme endlich starten“, freut sich Winfried Mack darüber, dass die Liquiditätshilfe ab dem 1. Dezember beantragt werden kann.

„Zudem sehen wir als CDU-Landtagsfraktion ein Investitionsförderprogramm für energiesparende Investitionen mit Blick auf den nächsten Winter 2023/2024 als wichtigen Baustein“, betont der Landtagsabgeordnete, denn der nächste Winter werde bei der Energieversorgung noch kritischer. Daher formuliert Winfried Mack auch eine klare Forderung an den Bund: „Das Energieangebot muss weiter ausgebaut werden und die verbleibenden Atomkraftwerke dürfen nicht vom Netz genommen werden. Denn eines ist doch auch klar: Die Energiekrise wird nicht am 15. April 2023 enden.“
 

Die Wirtschaftshilfen umfassen folgende konkrete Maßnahmen:

Krisenberatung: Energiekostenentlastung
Dieses Angebot richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe. Die Beratung dient dazu, die Möglichkeiten zur kurz- und mittelfristigen Energiekostenentlastung aufzuzeigen.

Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.

Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“
Das Landesförderprogramm richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und neu gegründete Start-Ups und Unternehmen. Es handelt sich dabei um einen konditionell verbesserten Liquiditätskredit, der über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden kann. Dieser Liquiditätskredit beinhaltet zwei Komponenten, die den Unternehmen durch diese schwere Krise helfen sollen: Eine starke Zinsverbilligung sowie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss. Hier können Sie sich bei der L-Bank direkt informieren.