Corona-Soforthilfe: Wir stehen an der Seite unserer Unternehmen
Wir haben versprochen, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss. Dieses Versprechen gilt natürlich nur für diejenigen, die die Soforthilfe auch tatsächlich benötigt haben. Wichtig für das Verständnis ist, dass die Soforthilfe nur für die Existenzsicherung aufgelegt wurde. Viele andere Hilfsprogramme, wie der fiktive Unternehmerlohn oder die Überbrückungshilfen wurden ebenfalls schnell aufgelegt, um die Pandemiefolgen abzumildern.
Es war vollkommen richtig von den Unternehmen und Selbstständigen die Soforthilfe im März oder April 2020 zu beantragen, denn sie wussten nicht, wie sich die Lage entwickelt. Viele Betriebe und viele Selbstständige haben sich schnell auf die neue Situation eingestellt und z.B. auf Online-Formate oder -Shopping umgestellt und konnten so ihre Existenz auch ohne staatliche Unterstützung sichern. Nun hat sich bei ca. 90.000 Antragstellern im Nachhinein herausgestellt, dass die wirtschaftliche Situation besser war, als bei der Antragstellung erwartet. Daher ergibt sich ein Rückzahlungsbedarf.
Insgesamt wurden 245.000 Anträge mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro gestellt. Wir haben als erstes Bundesland gehandelt und unsere Unternehmen durch die Soforthilfe nicht im Stich gelassen, die anschließend von einem Landes- in ein Bundesprogramm überging. Kritik gibt es nicht am Sofortprogramm selbst, sondern am Betrachtungszeitraum und am Rückmeldeverfahren. Dass dieses Programm viele Existenzen gesichert hat ist aber unumstritten.
Das Rückmeldeverfahren wurde im September 2021 durch die Forderung des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz ausgelöst, denn alle Bundeländer müssen die Daten der Soforthilfe bis Februar 2022 an das Finanzamt melden, wozu die Erfassung der Steuernummer notwendig wurde.
Der Betrachtungszeitraum – Datum der Antragsstellung plus drei Monate – konnte bisher nicht von Baden-Württemberg angepasst werden. Erst seit Ende Januar ermöglicht der Bund eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums. Und hier hat die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut klar in ihrer Rede gesagt, dass wir alles tun werden, um den Unternehmen entgegenzukommen. Aber die Rahmenbedingungen für ein Soforthilfeprogramm mit 245.000 Anträgen können nicht von heute auf morgen geändert werden, sondern das muss organisatorisch gut vorbereitet und auch die rechtlichen Risiken müssen abgewogen werden. Für die Antragsteller besteht auch kein Zeitdruck – keiner hat einen Bescheid mit einer Rückzahlungsaufforderung erhalten und bis wir alle Details geklärt haben, werden auch sicher keine Bescheide verschickt werden.
Wir stehen seit Beginn der Pandemie an der Seite unserer Unternehmen und Selbstständigen. Wir halten unsere Zusagen. Klar ist aber auch, dass wir mit dem Geld unserer Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umgehen müssen und deshalb nachprüfen müssen, ob ein solcher Zuschuss um die Existenz zu sichern berechtigt war oder eben nicht.
Rubens Rupp von der AfD zeigte bei seiner Rede zur aktuellen Debatte um die Coronasoforthilfe wieder einmal, dass bei der AfD das Grundverständnis für einfachste Sachverhalte fehlt. Der Vorwurf des Wortbruchs im Bezug auf die Coronasoforthilfen ist absolut haltlos.