Winfried Mack MdL

Winfried Mack lehnt die weitere Schließung von Bereitschaftspraxen in Baden-Württemberg ab

„KVBW legt fals„Medizinische Versorgung der Bevölkerung muss gesichert sein! Die öffentliche Hand hat eine Schutzpflicht!“

Die aktuellen Pläne der Kassenärzlichen Vereinigung in Baden-Württemberg (KVBW), im Land weitere 17 Bereitschaftspraxen zu schließen, darunter auch die Bereitschaftspraxis in Ellwangen, lehnt Landtagsabgeordneter Winfried Mack ab. „Die KVBW, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, kommt damit ihrer gesetzlichen Pflicht nicht mehr nach“, so Winfried Mack. Er fordert die KVBW auf, diese Pläne zu stoppen.

Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) des Bundes hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg den Auftrag, die ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen, wie Winfried Mack erläutert. Dieser Auftrag bezieht sich sowohl auf die hausärztliche Versorgung wie auch auf den Bereitschaftsdienst außerhalb der allgemeinen Praxis-Öffnungszeiten. Daneben gibt es den Versorgungsauftrag des Landkreises für die Krankenhäuser und die D-Arzt-Versorgung. Hinzu kommt der Rettungsdienst mach dem Rettungsdienstgesetz des Landes. Alle drei Versorgungsstrukturen müssten zusammen gesehen werden. „Sie müssen gemeinsam die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 Grundgesetz erfüllen“, so Winfried Mack weiter, denn jeder habe das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

„Die Kriterien, die die KVBW für die Bereitschaftspraxen künftig in Baden-Württemberg anwenden will, sind falsch“, stellt Winfried Mack fest. Im Einzelnen:

Kriterium 1 der KVBW:

„In jedem Landkreis gibt es mindestens eine, aber maximal zwei allgemeine Praxen“

Winfried Mack hält dies für ein falsches Planungskriterium: „Das widerspricht den Bundesvorgaben für die hausärztliche Bedarfsplanung: nach der „Bedarfsplanrichtlinie“ sind für die hausärztliche Versorgung die Mittelbereiche entscheidend, nicht die Landkreise! Der Ostalbkreis ist ein großer Flächenkreis mit drei Mittelzentren. Bisher gibt es dementsprechend auch drei Bereitschaftspraxen im Ostalbkreis.“

Kriterium 2 der KVBW:

„Wir haben eine Praxis nur an einem Standort, an dem es ein Krankenhaus mit einer Notaufnahme gibt.“   

Winfried Mack widerspricht: „Gerade in Regionen, in denen eine interdisziplinäre Notaufnahme z.B. in 30 Minuten für viele Menschen nicht erreichbar ist, kann ein dringlicher Bedarf für eine Bereitschaftspraxis gegeben sein, weil diese Region sonst in den Tagesrandzeiten, nachts und am Wochenende gänzlich unterversorgt ist.“    

Kriterium 3 der KVBW:

„Mindestens 95 % der Bevölkerung erreichen in 30 Fahrminuten mit dem PKW eine Praxis. 100 % der Bevölkerung müssen eine Praxis in 45 Fahrminuten erreichen“.

Für Winfried Mack sind 45 Minuten nicht akzeptabel: „Bisher ist man von maximal 30 Minuten ausgegangen. 45 Minuten - das würde die Versorgungsstruktur massiv schwächen, was gerade bei einer alternden Bevölkerung nicht sachgerecht ist“.

    

Gegenüber der KVBW wird Winfried Mack deutlich: „Wenn die KVBW damit argumentiert, sie könne bei immer weniger Hausärzten in der Fläche ihrer Verpflichtung in gewohntem Umfang einfach nicht mehr nachkommen, dann ist dies eine Bankrotterklärung. Im Bereich Ellwangen sind heute in der Tat über 30 % der Hausarztsitze nicht besetzt. Die kassenärztliche Vereinigung hat aber schon lange die Pflicht, über geeignete Maßnahmen diese Schieflage zu bekämpfen. Die Argumentation, die KVBW könne schon den grundlegenden Auftrag nicht erfüllen, da müsse sie auch bei ihrem zweiten Versorgungsauftrag, den Bereitschaftspraxen, sparen, kann so nicht hingenommen werden.“

Unter dem Strich stellt der Landtagsabgeordnete fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit dieser Vorgehensweise insgesamt nicht sachgerecht umgehe und damit ihr Ermessen, das ihr der Bundesgesetzgeber aufgetragen hat, fehlerhaft ausübe. „Deshalb kommt eine Klagemöglichkeit in Betracht, sollte der Sozialminister zu der Auffassung gelangen, er könne als Rechtsaufsichtsbehörde nicht einschreiten“, betont Winfried Mack.    

Für den Ostalbkreis sind diese neuen Pläne der KVBW besonders bitter. Noch in der kürzlich geführten Klinik-Diskussion wurde vielfach darauf hingewiesen, was die Folgen einer Schließung der interdisziplinären Notaufnahme in Ellwangen - die im September im Kreistag beschlossen wurde - sind. Würde jetzt zeitgleich mit dem Ende der interdisziplinären Notaufnahme in Ellwangen auch die Bereitschaftspraxis geschlossen, würden sich die vielfach beschriebenen Effekte gegenseitig verstärken:

· Im Mittelbereich Ellwangen mit 50.000 Einwohnern sowie zusätzlich dem angrenzenden Bopfinger Raum gäbe es dann in den Tagesrandzeiten, nachts und am Wochenende nur noch einen diensthabenden - internistischen - Arzt in Präsenz, ohne chirurgische Facharztkenntnis und D-Arzt-Berechtigung. Dieser Arzt wäre gleichzeitig noch für die Innere Abteilung sowie zwei psychiatrische Stationen mit insgesamt mindestens 120 stationären Patienten in Ellwangen zuständig.

· Eine interdisziplinäre Notaufnahme sowie eine Bereitschaftspraxis der KVBW gäbe es für den östlichen Kreisteil nur noch in Aalen. Diese hätten dann bis zu 190.000 Menschen zu versorgen. Schon heute läuft die Notaufnahme in Aalen über. Es ist zu befürchten, dass die Wartezeiten in Aalen dadurch völlig unzumutbar werden. Auch die interdisziplinäre Notaufnahme bzw. die Bereitschaftspraxis im benachbarten Mittelbereich Crailsheim kann das nicht auffangen.

· Je weniger die Strukturen aus Notaufnahme und Bereitschaftspraxen funktionieren, desto mehr wird in den teuren Rettungsdienst verschoben, der das nicht auffangen kann.     

 

Abschließend betont Winfried Mack: „Einzelne Akteure verweisen gerne auf die Verantwortung des jeweils anderen. Wir müssen aber das Ganze in den Blick nehmen und dabei immer wieder neu um die beste Lösung ringen.“

Für den Landtagsabgeordneten ist deshalb klar: „Eine 30 Minuten-Regel für die medizinische Versorgung und die Orientierung an den (gesetzlich definierten) Mittelbereichen macht Sinn: 30 Minuten maximal zur nächsten interdisziplinären Notaufnahme, 30 Minuten maximal zur nächsten Bereitschaftspraxis. Für eine gute Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung werde ich mich weiterhin einsetzen.“

Die KVBW teilte heute zusätzlich überraschend mit, dass die Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftspraxis zukünftig nur noch in Schwäbisch Gmünd - und damit nicht mehr in Aalen - geführt wird. Dazu ergänzt Winfried Mack: „Auch dieser Plan ist falsch und benachteiligt den östlichen Kreisteil des Ostalbkreises noch mehr, da es dort keine Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftspraxis mehr geben wird. Es passt nicht zusammen, dass die Kinderklinik aus Mutlangen angeblich nach Aalen verlagert werden soll, die Bereitschaftspraxis für Kinder kommt aber nach Schwäbisch Gmünd."